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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich der AGB

 

1.1

Nachfolgende AGB haben Gültigkeit für sämtliche Leistungen und Geschäftstätigkeiten der eba GmbH. Bei der erstmaligen Nutzung der Dienste von der e-b-a GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderslautenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

1.2

Ausnahmen bedürfen der expliziten und eindeutigen schriftlichen Niederlegung und Zustimmung aller beteiligten Parteien.

 

1.3

Die e-b-a GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die e-b-a GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde kann den geänderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist die e-b-a GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Diensten der e-b-a GmbH kommt mit der Auftragsbestätigung durch die eba GmbH zustande. Soweit die e-b-a GmbH sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.Die e-b-a Gmbh stellt Ihre Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen. Andere Zahlungsziele müssen angezeigt und durch die e-b-a GmbH bestätigt werden. Bestellte Leistungen die kleiner 24 Stunden wieder storniert werden, müssen zu 100% vergütet werden.

 

3. Leistungsumfang

Der Umfang der von der e-b-a GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot in Verbindung mit der darauf bezugnehmenden Auftragsbestätigung, sowie ggf. erfolgter schriftlich fixierten Erweiterungen. Die Leistungsangebote der e-b-a GmbH sind vorrangig von der Gewährung von Drittmitteln der öffentlichen Hand abhängig. Soweit Qualifizierungsmaßnahmen von der e-b-a GmbH angeboten werden, steht die Wirksamkeit dieser Verträge jeweils unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Gewährung von Zuschüssen der öffentlichen Hand. Sofern Leistungen bereits erbracht wurden, behält sich die e-b-a GmbH ausdrücklich deren Aussetzung vor, sofern dafür bewilligte Drittleistungen nicht oder nicht mehr zugeteilt werden.

4. Sonstiges

Bei Unwirksamkeiten einzelner Teile dieser AGB bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

5. Gerichtsstand                                                 

Gerichtsstand Lübeck, Amtsgericht