- Ausbildung im Bereich Wagenmeister G / Wagenprüfer Stufe 4 (Wagenmeister P wünschenswert)
- Durchführung der Ausbildung zum Rangierbegleiter
- Regelmäßige Teilnahme an fachlichen Fortbildungen
- Abschluss: Ausbildereignungsschein
- Schulung nach GGVSEB-Grundlagen
- Mindestalter 21 Jahre, körperlich und geistig geeignet
- Reisebereit, Besitz eines PKW-Führerscheins
- Gültiges polizeiliches Führungszeugnis
- Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Fachliche Qualifikation via Nachweis:
- Wagentechnik & Bremstechnik
- Sonderbehandlung von Güterwagen
- Umgang mit Messmitteln
- Anschriften an Fahrzeugen
- Behandlung außergewöhnlicher Sendungen
- Lauffähigkeitsuntersuchungen & Bescheinigungen
- Ladungssicherung & Lademaßüberschreitungen
- Beförderung gefährlicher Güter (GGVSEB)
- AVV, VDV‑Richtlinien (754 & 758)
- Erstellung von Wagenlisten, Bremszetteln, Bremsberechnung & Bremseneinstellung